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Die Anschaffung dieser ZERO DUST Produkte wird von der BG Bau als Arbeitsschutzprämie im Rahmen des Programms "Temporäre Abdeckungen nach dem Prüfgrundsatz der DGUV GS-IFA-B02" prämiert und bezuschusst. Pro Maßnahme ist dabei einer Förderung von bis zu 30 % der Anschaffungskosten möglich.

Temporäre Abdeckungen übernehmen die Aufgaben des Bodenbelags. Sie können sowohl innerhalb als auch außerhalb von Gebäuden eingesetzt und gegebenenfalls auch mehrfach verwandt werden. Temporäre Abdeckungen müssen ein sicheres Arbeiten gewährleisten und sicher begehbar sein, das heißt, sie müssen insbesondere die beim Aufstellen einer Leiter oder beim Gehen auftretenden Horizontalkräfte aufnehmen.

Das heißt, temporäre Abdeckungen dürfen während des Gebrauchs nicht auf dem vorhandenen Boden verrutschen, sie müssen durch ihre Oberfläche für die Anwender sicher begehbar sein und sie dürfen im Gebrauch keine Unebenheiten aufweisen wie zum Beispiel durch Faltenbildung oder Aufreißen der Stöße. Entsprechende Anforderungen wurden in einem Prüfgrundsatz der DGUV (GS-IFA-B02) festgelegt und müssen von den zu fördernden Produkten erfüllt werden. (Quelle und Förderantrag BG Bau 10/06/2020)

Kundenzufriedenheit

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