Baustaubsauger gehören auf die Baustelle wie das Amen in der Kirche. Kurzerhand an die handgeführten Arbeitsmaschinen angeschlossen, saugt der Baustaubsauger den Staub gleich dort ab, wo er entsteht. Das hält die Baustelle sauber – vor allem bei Renovierungs- und Sanierungsarbeiten im Bestand – und schont Ihre Gesundheit.
Baustaubsauger zeichnen sich durch ihre hohe Saugleistung, Langlebigkeit und Robustheit aus. Im Vergleich zu einem normalen Staubsauger besitzen sie außerdem spezielle Filter, die Feinstaub aus der Luft herausfiltern.
Staubklassen
Unterschieden werden Baustaubsauger nach ihrer Filterleistung. Das bedeutet: Sind sie in der Lage, bestimmte (gefährliche) Feinstäube aus der Luft zu filtern? Klassifiziert werden Baustaubsauger deshalb in drei Klassen: L, M und H.
Staubklasse L
Stäube der Staubklasse L sind leicht gefährliche Stäube. Dazu zählt vor allem normaler Hausstaub und grobkörniger Staub. Stäube der Klasse L unterliegen keinen besonderen Anforderungen an die Entsorgung, eine Messung der Luftgeschwindigkeit im Sauger ist nicht nötig. Meist gehören normale Haushaltsstaubsauger der Klasse L an.
Staubklasse M
Stäube der Staubklasse M sind für die Gesundheit bereits mittel gefährliche Stäube, wie Holzstaub und Metallstaub (vor allem Kupfer und Mangan). Der Umgang mit diesen Stäuben sollte nur unter einigen Vorkehrungen erfolgen. Baustaubsauger der Klasse M filtern diese Stäube aus der Luft. Die Messung der Luftgeschwindigkeit im Staubsauger sowie eine staubarme Entsorgung des Filters sind hier übrigens erforderlich.
Staubklasse H
Stäube der Staubklasse H sind hoch gesundheitsgefährdend. Unter diese Kategorie fallen vor allem Quarzstäube, Bleistäube, aber auch Keime, Bakterien und Schimmelpilze. Baustaubsauger der Klasse H müssen höchsten Anforderungen an die Filterleistung gerecht werden. Die Messung der Luftgeschwindigkeit und die staubfreie Entsorgung der Filter sind zwingend vorgeschrieben.
Übrigens: Nicht jeder Sauger der Klasse H ist auch für die Entfernung von Asbeststaub geeignet. Dieser darf nur mit einem so genannten baumustergeprüfte Staubsauger nach TRGS 519 Nummer 7.2 Abs. 6 aufgenommen werden.